Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung zwischen der Boidenzucht von Wolfgang Buchhorn, nachfolgend "Boidenzucht" genannt und dessen Kunden.
Die unten aufgeführten Bedingungen gelten für alle mit der Boidenzucht geschlossenen Verträge und alle anderweitig erbrachten Leistungen.
Abweichungen und sonstige Vereinbarungen können nur anerkannt werden, wenn diese schriftlich durch die Boidenzucht bestätigt vorliegen.
Gewährleistung und Haftung
Die Boidenzucht versichert, dass nur äußerlich gesund erscheinende Tiere zum Verkauf kommen. Daher kann für nicht offensichtliche Mängel, wie z.B. innere Krankheiten, Endoparasiten etc. keine Haftung übernommen werden. Tiere mit regeneriertem Schwanz, geringfügigem Schwanzfehler, verheilten Wunden, fehlenden Krallen oder Zehen, gelten als nicht fehlerhaft. Lebende Tiere sind grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche und sonstige weitergehende Ansprüche des Käufers, für eventuell später auftretende Krankheiten, Folgeschäden oder Verlust der Tiere, können nicht geltend gemacht werden.
Geschlechtsbestimmung
Geschlechtsbestimmungen werden nach bestem Gewissen durchgeführt. Eine Geschlechtsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden.
Artenschutz und Meldepflicht
Bei allen von der Boidenzucht verkauften Tieren werden die gesetzlichen Bestimmungen beachtet. Artgeschützte Tiere, die unter EG-Verordnung Nr. 338/97 oder des CITES-Übereinkommens fallen, müssen vom Käufer innerhalb von 4 Wochen bei der entsprechenden Behörde (ULB) gemeldet werden.
Haltungsgenehmigung
Der Käufer versichert der Boidenzucht, dass er die Haltungsgenehmigung, bzw. die Ausnahme nach § 1 Abs. 2, der Verordnung über das Halten von gefährlichen Tieren wildlebender Arten, vom 09.01.2007 besitzt.
Versand
Voraussetzung für einen Versand sind je nach Tierart vertretbare Witterungsverhältnisse. Ein Versand erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Versandkosten und Verpackung werden gesondert nach Aufwand berechnet. Die Tiere bleiben bis zur fristgerechten und vollständigen Bezahlung Eigentum der Boidenzucht. Der Versand erfolgt ausnahmslos erst nach vollständiger Bezahlung.